Kosten/Honorar:
 
 
Das anwaltliche Honorar ist grundsätzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den Autonomen Honorarrichtlinien (AHR)
geregelt. Dadurch wird die Verrechnung der anwaltlichen Leistungen exakt überprüfbar.

Die Höhe des Honorars richtet sich einerseits nach dem Aufwand  (Anzahl und Dauer der Tätigkeiten, z.B. Verrichtung
von Verhandlungen und Verfassung von Schriftsätzen), andererseits nach dem sogenannten
Gegenstands- oder Streitwert. Dieser ergibt sich aus dem tatsächlichen Wert des
Streit- oder Vertragsgegenstandes in Geld oder aus der Bedeutung der Sache.

In diversen Verfahren besteht im Falle des Erfolges gegenüber
dem Gegner oder der Behörde Anspruch auf Kostenersatz.

Anstelle der tariflichen Abrechnung können Pauschalhonorare
oder Stundensätze vereinbart werden.

In Beachtung einer Richtlinie der Rechtsanwaltskammer für Kärnten führen wir auch
kostenlose Erstberatungen, in unserer Kanzlei durch, soweit es sich um
kurze mündliche (Erst-) Auskünfte handelt.
 
Die Kanzlei beratet auch zu "Check Dein Recht" der österreichischen Rechtsanwälte um € 120,00 inkl. Mwst.

Um den zu erwartenden Kostenaufwand unserer Klienten transparent zu halten, sprechen wir die Kosten- und Honorarfrage anlässlich der Übernahme des Mandates und auch im weiteren Verlauf der Vertretung ausdrücklich an.