TIPPS & TRICKS: VERKEHRSUNFALL

 
Worauf Sie achten sollten:
 
Wurden Personen verletzt, ist die Polizei zu verständigen - auch bei geringfügigen Verletzungen.
Dies gilt vor allem, wenn Kinder beteiligt sind.
 
Eine Verständigung der Polizei kann unterbleiben, wenn die Unfallsbeteiligten ihre Identität durch
einen Lichtbildausweis nachweisen. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter vorher, müssen Sie Anzeige
erstatten, wenn Sie Ihre Ansprüche wahren wollen.
 
Dokumentieren Sie das Unfallgeschehen mit einer Kamera oder einer Skizze.
 
Verändern Sie nichts, bis die Polizei eintrifft.
 
Notieren Sie die Daten des Unfallsgegners und der Zeugen auf einem Unfallbericht.
 
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
 
Reparieren Sie das Fahrzeug erst, wenn es ein Sachverständiger der gegnerischen
Versicherung begutachtet hat.
 
Werden Sie von der Polizei zum Unfallgeschehen einvernommen, achten Sie auf
die Protokollierung: Machen sie keine Schuldeingeständnisse  und
unterschreiben Sie nichts ungelesenes. 
 
Ihre Ansprüche können nur binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und
Schädiger geltend gemacht werden.
 
 
Wie ich Sie unterstütze:
 
Ich berate Sie bei der Verschuldensfrage und mache Ihre Schadenersatzansprüche geltend.
 
Ich vertrete Sie im Zivilverfahren, wenn Ihre Ansprüche außergerichtlich nicht bereinigt werden können.
 
Ich vertrete Sie im Fall eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens sowie im Falle eines
Strafverfahrens gegen den Unfallgegner.
 
 
Was ich von Ihnen benötige:
 
Beschreibung des Unfallortes und des Fahrverhaltens der Beteiligten.
 
Polizzennummer der Haftpflichtversicherung, allenfalls Rechtsschutzversicherung.
 
Daten des Unfallsgegners und der Zeugen
 
Unfallbericht, Kostenvoranschlag, Rechnung, Befunde, Behandlungsunterlagen

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